AGB

 

Allgemeine Bedingungen und Konditionen L'OYÉ Cosmetics B.V.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung L'OYÉ Cosmetics (im Folgenden: L'OYÉ Cosmetics) ist bei der Handelskammer eingetragen unter der Nummer  88782328 eingetragen und hat seinen Sitz in Looyenbeemd 12 (5656BH) in Eindhoven.

 

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

2. Angebot: Jedes schriftliche Angebot des Verkäufers an den Käufer zur Lieferung von Produkten, mit dem diese Bedingungen untrennbar verbunden sind.

3. Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.

4. Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt.

5. Käufer: Das Unternehmen oder der Verbraucher, der einen Vertrag (im Fernabsatz) mit dem Verkäufer abschließt.

6. Vertrag: Der (Fernabsatz-)Vertrag über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, die der Käufer von L'OYÉ Cosmetics.

7. Produkte: Die Produkte, die von L'OYÉ Kosmetika angebotenen Produkte sind Kosmetik, Parfüm und verwandte Produkte.

8. Verkäufer: Der Anbieter von Produkten für den Käufer, im Folgenden: L'OYÉ Cosmetics.

 

Artikel 2 - Anwendbarkeit

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von L'OYÉ Cosmetics und jeden Vertrag zwischen L'OYÉ Cosmetics und einem Käufer und für jedes von L O OÉ Cosmetics gelieferte Produkt L'OYÉ Cosmetics angeboten.

2. Vor dem Abschluss eines Vertrags (im Fernabsatz) werden dem Käufer die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird der L'OYÉ Cosmetics dem Käufer die Art und Weise mitteilen, in der der Käufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann, die in jedem Fall auf der Website von L'OYÉ Cosmetics zu finden sind. L'OYÉ Cosmetics veröffentlicht werden, so dass der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.

3. In Ausnahmesituationen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit L'OYÉ-Kosmetik wurde vereinbart.

4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche, geänderte und nachfolgende Verträge mit dem Käufer. Etwaigen allgemeinen und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

5. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sind oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die nichtige(n) Bestimmung(en) wird (werden) durch eine Bestimmung ersetzt, die denselben Zweck hat (haben) wie die ursprüngliche Bestimmung.

6. Unklarheiten über den Inhalt, die Erläuterung oder die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Sachverhalte sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und zu erläutern.

7. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihn Bezug genommen wird, ist dies auch als Bezugnahme auf ihn/sie/es zu verstehen, wenn und soweit dies zutrifft.

 

Artikel 3 - Das Angebot

1. Alle Angebote, die von L'OYÉ Cosmetics von L'OYÉ Cosmetics sind unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben. Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. Ein Angebot liegt erst dann vor, wenn es schriftlich abgegeben wird.

2. Das Angebot, das von L'OYÉ Cosmetics von L'OYÉ Cosmetics ist freibleibend. L'OYÉ Cosmetics ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn dessen Annahme vom Käufer innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird oder wenn der Käufer den geschuldeten Betrag bereits bezahlt hat. Dennoch L'OYÉ Cosmetics das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen zu schließen. L'OYÉ Cosmetics gerechtfertigter Grund.

3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts mit den entsprechenden Preisen. Die Beschreibung ist detailliert genug, um dem Käufer eine angemessene Bewertung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot können L'OYÉ Cosmetics nicht verbindlich sein. Alle Bilder und spezifischen Daten im Angebot sind nur indikativ und können kein Grund für eine Entschädigung oder Auflösung des Vertrages (auf Distanz) sein. L'OYÉ Cosmetics kann nicht garantieren, dass die Farben Abbildung exakt mit dem realen Produkt übereinstimmt. Farben des Produkts übereinstimmen.

4. Die im Angebot genannten Lieferzeiten und Fristen für die L'OYÉ Cosmetics genannten Lieferfristen und -termine sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet L'OYÉ Cosmetics nicht, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren zu einem Teil des Angebotspreises zu liefern.

6. Wenn und soweit ein Angebot besteht, gilt dieses nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote sind nur gültig, solange der Vorrat reicht, und nach dem Grundsatz "auf Bestellung".

 

Artikel 4 - Zustandekommen des Vertrages

1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Käufer ein Angebot von L'OYÉ Cosmetics durch Bezahlung des betreffenden Produkts angenommen hat.

2. Ein Angebot kann angenommen werden durch L'OYÉ Cosmetics über die Website gemacht werden.

3. Wenn der Käufer das Angebot angenommen hat, indem er einen Vertrag geschlossen hat mit L'OYÉ Cosmeticshat, wird der L'OYÉ Cosmetics den Vertrag mit dem Käufer schriftlich, zumindest per E-Mail, bestätigen.

4. Weicht die Annahme (in geringfügigen Punkten) vom Angebot ab, so ist die L'OYÉ Cosmetics nicht daran gebunden.

5. L'OYÉ-Kosmetik ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise erwarten konnte oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält. Der Käufer kann aus einem solchen Irrtum oder Schreibfehler keine Rechte ableiten.

6. Das Rücktrittsrecht ist für den Käufer, der ein Unternehmer ist, ausgeschlossen. Der Käufer, der Verbraucher ist, ist berechtigt, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen. Im Falle des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, das Produkt und dessen Verpackung sorgfältig zu behandeln. Er darf das Produkt nur soweit auspacken oder benutzen, wie es zur Feststellung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Der Käufer wird die Versiegelung des Produkts nicht aufbrechen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts gehen zu Lasten des Käufers.

7. Produkte, die aufgrund von Gesundheitsrisiken nicht zurückgegeben werden können und deren Siegel nach der Lieferung gebrochen wurde, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dies ist im Angebot ausdrücklich vermerkt.

 

Artikel 5 - Ausführung des Vertrages

1. L'OYÉ Cosmetics führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen aus.

2. Wenn und soweit eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages dies erfordert, hat L'OYÉ Cosmetics L'OYÉ Cosmetics das Recht, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen von Dritten ausführen zu lassen.

3. Der Käufer sorgt dafür, dass alle Daten, von denen er L'OYÉ Cosmetics notwendig sind oder von denen der Käufer vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Erfüllung des Vertrages notwendig sind, rechtzeitig an L'OYÉ Cosmetics rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wenn die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an L'OYÉ Cosmetics rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, kann L'OYÉ L'OYÉ Kosmetika das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen.

4. Bei der Erfüllung des Vertrages L'OYÉ Cosmetics nicht verpflichtet, die Anweisungen des Käufers zu befolgen, wenn diese den Inhalt oder den Umfang des Vertrages verändern. Wenn die Anweisungen zu zusätzlichen Arbeiten für L'OYÉ Cosmeticsergeben, ist der Käufer verpflichtet, die zusätzlichen oder zusätzlichen Kosten entsprechend zu vergüten.

5. L'OYÉ Cosmetics kann vom Käufer eine Sicherheit oder eine vollständige Vorauszahlung verlangen, bevor der Vertrag ausgeführt wird.

6. L'OYÉ Cosmetics haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass L'OYÉ Cosmetics sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Käufers stützt, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war für den Kunden offensichtlich. L'OYÉ Cosmetics L'OYÉ Cosmetics bekannt.

7. Der Käufer verpflichtet sich zur Entschädigung L'OYÉ Cosmetics für alle Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags Schäden erleiden und die dem Käufer zuzuschreiben sind.

 

Artikel 6 - Lieferung

1. Wenn sich der Beginn, der Fortgang oder die Lieferung des Vertrages verzögert, weil der Käufer beispielsweise nicht oder nicht rechtzeitig alle verlangten Informationen zur Verfügung gestellt hat, nicht ausreichend mitarbeitet, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei der L'OYÉ Cosmetics oder aufgrund anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle von L'OYÉ Cosmetics entsteht eine Verzögerung, die L'OYÉ Cosmetics berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen. Alle vereinbarten Lieferfristen sind niemals Fristen. Der Käufer sollte L'OYÉ Cosmetics schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist setzen, um noch liefern zu können. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz infolge des Verzugs.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.

3. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so ist der L'OYÉ Cosmetics berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.

4. Wenn die Produkte geliefert werden durch L'OYÉ Cosmetics oder ein externer Spediteur ist L'OYÉ Cosmeticsberechtigt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Lieferkosten zu berechnen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Wenn L'OYÉ Cosmetics im Rahmen der Erfüllung des Vertrages Daten vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer L'OYÉ Cosmetics alle für die Erfüllung erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat. L'OYÉ Cosmetics an L'OYÉ Cosmetics.

6. Wenn L'OYÉ Cosmetics eine Lieferfrist angegeben hat, handelt es sich um einen Richtwert.

7. L'OYÉ Cosmetics ist berechtigt, die Waren in Sendungen zu liefern, es sei denn, es wird davon abweichend vereinbart oder die Sendung hat keinen eigenständigen Wert. L'OYÉ Cosmetics ist berechtigt, die so gelieferten Waren gesondert in Rechnung zu stellen.

8. Die Lieferungen werden nur ausgeführt, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. L'OYÉ Cosmetics behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass nicht bezahlt wird.

 

Artikel 7 - Verpackung und Transport

1. L'OYÉ Kosmetika verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie ihren Bestimmungsort bei normalem Gebrauch in gutem Zustand erreichen.

2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich alle Lieferungen einschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung und Verpackungsmaterial.

3. Die Annahme von Waren ohne Vermerke auf dem Frachtbrief oder der Quittung gilt als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.

 

Artikel 8 - Prüfung, Beanstandungen

1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der gelieferten Waren, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen und ob die Produkte die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Wenn das Siegel gebrochen ist, muss der L'OYÉ Cosmetics das Produkt nicht zurücknehmen.

2. Der Käufer ist verpflichtet, zu prüfen und sich zu informieren, auf welche Weise das Produkt verwendet werden soll, und im Falle der persönlichen Verwendung das Produkt gemäß der Gebrauchsanweisung zu testen. L'OYÉ Cosmetics übernimmt keine Haftung für die falsche Verwendung des Produkts durch den Käufer.

3. Alle sichtbaren Mängel oder Fehlmengen müssen schriftlich mitgeteilt werden an L'OYÉ Cosmetics schriftlich nach der Lieferung mitgeteilt werden. Der Käufer hat dazu eine Frist von 14 Tagen nach der Lieferung. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 2 Monate nach Lieferung zu melden. Für den Käufer, der ein Unternehmen ist, gilt eine Frist von 3 Tagen. Wird das Produkt durch unsachgemäße Handhabung durch den Käufer beschädigt, so haftet der Käufer für die Wertminderung des Produkts.

4. Bei rechtzeitiger Reklamation im Sinne des vorigen Absatzes bleibt der Käufer verpflichtet, die gekaufte Ware zu bezahlen. Möchte der Käufer mangelhafte Waren zurückgeben, so darf er dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von L'OYÉ Cosmetics auf die Art und Weise, die von L'OYÉ Cosmetics angegeben.

5. Macht der Käufer, der Verbraucher ist, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das Produkt und sämtliches Zubehör, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, in seinem Originalzustand und in der Originalverpackung an L'OYÉ Cosmeticsgemäß den Rückgabeanweisungen von L'OYÉ-Kosmetik. Die direkten Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

6. L'OYÉ Cosmetics ist berechtigt, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgesandten Produkte einzuleiten, bevor eine Rückerstattung erfolgt.

7. Rückerstattungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, können aber bis zu 14 Tage nach Erhalt der Auflösungserklärung des Käufers dauern. Die Rückerstattung erfolgt auf die zuvor angegebene Kontonummer.

8. Macht der Käufer von seinem Reklamationsrecht Gebrauch, ist der Käufer als Unternehmer nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder ausstehende Rechnungen zu verrechnen.

9. Wenn die Lieferung nicht vollständig ist und/oder wenn ein oder mehrere Produkte fehlen, und dies auf L'OYÉ Cosmetics verschuldet ist, wird die L'OYÉ Cosmetics nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Käufer das/die fehlende(n) Produkt(e) zusenden oder die verbleibende Bestellung stornieren. Der Erhalt der Produkte ist in dieser Hinsicht entscheidend. Der Schaden, den der Käufer aufgrund des (abweichenden) Lieferumfangs erleidet, kann nicht ersetzt werden von L'OYÉ Cosmetics.

 

Artikel 9 - Preise

1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots dürfen die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht werden, außer im Falle von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.

2. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. Die im Angebot genannten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren, wie z. B.: Ein- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Entladekosten, Versicherung sowie etwaige Abgaben und Steuern.

4. Im Falle von Produkten oder Rohstoffen, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen und bei denen es sich um L'OYÉ Cosmetics keinen Einfluss hat, werden die L'OYÉ Cosmetics diese Produkte mit variablen Preisen anbietet. Das Angebot besagt, dass die Preise Richtpreise sind und schwanken können.

 

Artikel 10 - Zahlungs- und Inkassopolitik

1. Die Zahlung sollte vorzugsweise im Voraus in der Währung erfolgen, in der sie in Rechnung gestellt wurde, und zwar auf die angegebene Weise. Wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde mit L'OYÉ Cosmetics kann der Käufer, der ein Unternehmen ist, mit einem von L'OYÉ Cosmetics ausgestellten Einzahlungsschein im Nachhinein zahlen. L'OYÉ Cosmetics eine Rechnung geschickt wird.

2. Der Käufer kann aus einem im Voraus ausgestellten Kostenvoranschlag keinerlei Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3. Der Käufer hat die Zahlung pauschal auf die Kontonummer und die Angaben von L'OYÉ Cosmetics. Die Parteien können Zahlungen nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von L'OYÉ Cosmetics eine andere Zahlungsbedingung vereinbaren.

4. Wenn eine periodische Zahlungsverpflichtung des Käufers vereinbart wurde, ist die L'OYÉ Cosmetics berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich anzupassen.

5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen von L'OYÉ Cosmetics gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.

6. L'OYÉ Cosmetics ist berechtigt, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich zur Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden. L'OYÉ Cosmetics kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge der Verrechnung angibt. L'OYÉ Cosmetics kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese Rückzahlung nicht die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten umfasst.

7. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und seine Verpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 7 Tagen erfüllt hat, ist der Käufer, der ein Unternehmen ist, in Verzug.  Der Käufer, der ein Verbraucher ist, erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nach dem Datum der Mahnung, um die Zahlungsverpflichtung noch zu erfüllen, mit einem Hinweis auf die außergerichtlichen Kosten, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt, bevor er in Verzug ist.

8. Ab dem Datum, an dem der Käufer in Verzug ist, hat der L'OYÉ Cosmetics ohne weitere Inverzugsetzung die gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Bezahlung und Entschädigung der  außergerichtliche Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, die nach der Staffelung der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten vom 1. Juli 2012 berechnet werden.

9. Wenn L'OYÉ Cosmetics mehr oder höhere Kosten entstehen als  angemessenerweise erforderlich sind, sind diese Kosten erstattungsfähig. Die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

 

Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt

1. Alle Waren, die von L'OYÉ Cosmetics gelieferten Waren bleiben das Eigentum von L'OYÉ Cosmetics bis der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus allen mit ihm geschlossenen Verträgen erfüllt hat L'OYÉ Cosmetics die mit L'OYÉ Cosmetics abgeschlossen wurden, erfüllt sind.

2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, wenn das Eigentum noch nicht vollständig übertragen wurde.

3. Pfänden Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so ist der Käufer verpflichtet L'OYÉ Cosmetics so schnell wie vernünftigerweise erwartet werden kann.

4. Im Falle L'OYÉ Cosmetics seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erklärt sich der Käufer hiermit bedingungslos und unwiderruflich damit einverstanden und ermächtigt L'OYÉ Cosmetics oder von ihr beauftragte Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von L'OYÉ Cosmetics zu betreten und diese Waren wieder in Besitz zu nehmen.

5. L'OYÉ Cosmetics hat das Recht, das/die vom Käufer gekaufte(n) Produkt(e) zurückzubehalten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist, trotz einer Verpflichtung zur Übergabe oder Rückgabe der L'OYÉ Cosmetics. Nachdem der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat L'OYÉ Cosmetics bemüht sich, dem Käufer die gekauften Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen zu liefern.

6. Kosten und andere (Folge-)Schäden, die sich aus der Zurückbehaltung der gekauften Produkte ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und sind vom Käufer auf erstes Anfordern zu zahlen an L'OYÉ Cosmetics vom Käufer auf erste Aufforderung hin zu entschädigen.

 

Artikel 12 - Gewährleistung

L'OYÉ Cosmetics garantiert, dass die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Vertrag, den im Angebot aufgeführten Spezifikationen, der Verwendbarkeit und/oder Zuverlässigkeit und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dies gilt auch, wenn die zu liefernden Waren für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Käufer L'OYÉ Cosmetics zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich und schriftlich über diese Verwendung informiert hat. L'OYÉ Cosmetics.

 

Artikel 13 - Gebrauchsanweisung der Produkte

1. Der Käufer der Produkte muss die Vorschriften und Anweisungen der L'OYÉ-Kosmetik zum Nachverfolgen.

2. Der Käufer muss die Produkte sorgfältig aufbewahren. Gegebenenfalls müssen die Produkte in der mitgelieferten Verpackung aufbewahrt werden. Die Deckel sollte immer geschlossen sein.

3. Der Käufer darf das Produkt nur auf der Haut verwenden. Das Produkt ist nicht zur oralen Einnahme bestimmt.

4. Tritt eine allergische Reaktion auf, so hat der Käufer die Anwendung sofort einzustellen und einen (Allgemein-)Arzt oder Dermatologen aufzusuchen.

5. Bei Kontakt mit den Augen sollte der Käufer das Produkt sofort mit Wasser ausspülen.

6. Die Produkte sollten außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufbewahrt werden.

7. L'OYÉ Cosmetics lehnt ausdrücklich jegliche Haftung und Ansprüche des Käufers und/oder Dritter ab, die durch die Verwendung der Produkte (physische) Schäden erlitten haben. Die Produkte dürfen nur in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung verwendet werden.

 

Artikel 14 - Aussetzung und Auflösung

1. L'OYÉ Cosmetics ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt.

2. Darüber hinaus L'OYÉ Cosmetics Darüber hinaus ist L'OYÉ Cosmetics berechtigt, den zwischen ihr und dem Käufer bestehenden Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt wurde, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer die ihm aus einem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag obliegenden Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. L'OYÉ Cosmetics die mit L'OYÉ Cosmetics geschlossen wurden.

3. Außerdem L'OYÉ Cosmetics (3) L'OYÉ Cosmetics ist ferner berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen oder auflösen zu lassen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich wird oder nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn andere Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist.

4. Wird der Vertrag aufgelöst, so gehen die Ansprüche von L'OYÉ Cosmetics gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar. Wenn L'OYÉ Cosmetics die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.

5. L'OYÉ Cosmetics behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.

 

Artikel 15 - Haftungsbeschränkung

1. Wenn die Erfüllung des Vertrages durch L'OYÉ Cosmetics zu einer Haftung von L'OYÉ Cosmetics gegenüber dem Käufer oder Dritten führt, ist diese Haftung auf den Betrag begrenzt, der im Zusammenhang mit dem Vertrag von L'OYÉ Cosmetics im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellt wurde, es sei denn, der Schaden ist aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden. Die Haftung von L'OYÉ Cosmetics ist in jedem Fall auf den Höchstbetrag des Schadensersatzes begrenzt, der von der Versicherungsgesellschaft pro Ereignis und Jahr gezahlt wird.

2. L'OYÉ Cosmetics haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, Gewinneinbußen und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen und Schäden, die sich aus der Verwendung der gelieferten Produkte ergeben, ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt eine Einschränkung gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

3. L'OYÉ Cosmetics ist nicht haftbar und/oder verpflichtet, Schäden zu reparieren, die durch den Gebrauch des Produkts entstanden sind. L'OYÉ Cosmetics stellt strenge Pflege- und Gebrauchsanweisungen zur Verfügung, die vom Käufer befolgt werden müssen. Alle Schäden an den Produkten, die durch das Tragen und den Gebrauch entstehen, sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (dazu gehören Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.).

4. L'OYÉ Cosmetics haftet nicht für Schäden, die die Folge einer Handlung oder Unterlassung infolge von (unvollständigen und/oder falschen) Informationen auf der/den Website(s) oder auf verlinkten Websites sind oder sein können.

5. L'OYÉ Cosmetics ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und haftet nicht für Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit der Website aus irgendeinem Grund.

6. L'OYÉ Cosmetics übernimmt keine Garantie für die korrekte und vollständige Übermittlung der Inhalte von und durch/im Namen von L'OYÉ Cosmetics noch für den rechtzeitigen Erhalt derselben.

7. Alle Ansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln auf Seiten von L'OYÉ Cosmetics verfallen, wenn sie nicht schriftlich und mit Begründung gegenüber dem Kunden angezeigt werden. L'OYÉ Cosmetics nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Käufer von den Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, Kenntnis hatte oder vernünftigerweise hätte haben können, schriftlich und begründet mitgeteilt werden. Alle Ansprüche des Käufers verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrags.

 

Artikel 16 - Höhere Gewalt

1. L'OYÉ Cosmetics haftet nicht, wenn sie aufgrund von höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, und kann auch nicht zur Erfüllung irgendeiner Verpflichtung herangezogen werden, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und den sie nicht aufgrund eines Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis zu vertreten hat.

2. Als höhere Gewalt gilt in jedem Fall, aber nicht nur, was in Gesetz und Rechtsprechung darunter verstanden wird, i) höhere Gewalt bei Lieferanten von L'OYÉ Cosmetics(ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der vom Käufer an L'OYÉ Cosmetics gelieferten Lieferanten. L'OYÉ Cosmetics (iii) Fehlerhaftigkeit von Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall von Internet-, Datennetz- und Telekommunikationseinrichtungen (z.B. aufgrund von: Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x)  Streiks in der Branche der L'OYÉ-Kosmetik und (xi) andere Situationen, die nach Ansicht von L'OYÉ Cosmetics die sich ihrer Kontrolle entziehen und die vorübergehend oder dauerhaft die Erfüllung ihrer Verpflichtungen verhindern.

3. L'OYÉ Cosmetics ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt nach L'OYÉ Cosmetics  sollte seine Verpflichtung erfüllt haben.

4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, so ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, ohne der anderen Partei eine Entschädigung zahlen zu müssen.

5. Insoweit L'OYÉ Cosmetics seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil von eigenständigem Wert ist, ist L'OYÉ Cosmetics berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. L'OYÉ Cosmetics ist berechtigt, den bereits erfüllten oder zu erfüllenden Teil jeweils gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

 

Artikel 17 - Gefahrübergang

Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrages sind, geht auf den Käufer, der ein Unternehmer ist, zu dem Zeitpunkt über, zu dem die Waren in das Lager von L'OYÉ Cosmetics Lagerhaus. Bei Verbrauchern geht das vorgenannte Risiko auf den Käufer über, wenn die Produkte in die Verfügungsgewalt des Käufers übergegangen sind. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.

 

Artikel 18 - Privatsphäre, Datenverarbeitung und Sicherheit

1. L'OYÉ Cosmetics behandelt die (persönlichen) Daten des Käufers und der Besucher der Website(s) mit Sorgfalt. Auf Anfrage L'OYÉ Cosmetics die betroffene Person davon in Kenntnis setzen.

2. Wenn L'OYÉ Kosmetika im Rahmen des Abkommens verpflichtet, Informationen zu sichern, so muss diese Sicherung den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau entsprechen, das im Hinblick auf den Stand der Technik, die Sensibilität der Daten und die damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.

 

Artikel 19 - Beanstandungen

1. Wenn der Käufer nicht zufrieden ist mit den Produkten von L'OYÉ Cosmetics nicht zufrieden ist und/oder Beschwerden über die (Erfüllung des) Vertrags hat, ist der Käufer verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem jeweiligen Anlass, der zu der Beschwerde geführt hat. Reklamationen können mit dem Betreff "Reklamation" gemeldet werden.

2. Die Reklamation muss vom Käufer ausreichend begründet und/oder erläutert werden, damit L'OYÉ Cosmetics in der Lage ist, die Beschwerde zu berücksichtigen.

3. L'OYÉ Cosmetics wird die Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Beschwerde, inhaltlich beantworten.

4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

 

Artikel 20 - Anwendbares Recht

1. Jede Vereinbarung zwischen L'OYÉ Cosmetics und dem Käufer unterliegt dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des (CISG) Wiener Kaufvertrags wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Für die Auslegung von Inhalt und Umfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend. L'OYÉ Cosmetics ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.

3. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden zwischen L'OYÉ Cosmetics und dem Käufer entstehen, werden vor dem zuständigen Gericht beigelegt Ost-BrabantStandort Eindhoven, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen führen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts.

 

Eindhoven, 14. Dezember 2023